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   LG Heilbronn, 10.10.2007 - 1 S 27/07   

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https://dejure.org/2007,73790
LG Heilbronn, 10.10.2007 - 1 S 27/07 (https://dejure.org/2007,73790)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 10.10.2007 - 1 S 27/07 (https://dejure.org/2007,73790)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 1 S 27/07 (https://dejure.org/2007,73790)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was sind die "allgemein anerkannten Regeln der Technik"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBRRS 2007, 5277
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus LG Heilbronn, 10.10.2007 - 1 S 27/07
    Dies hat zur Folge, dass zum Zeitpunkt der Abnahme bzw. behaupteten Abnahmereife (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunktes BGH NJW 1998, 2814 ff.) das von der Klägerin zum Einsatz gebrachte Epoxidharz allen gesetzlichen, fachlichen und hygienischen Anforderungen entsprechen muss, was von der Klägerin zu beweisen ist.
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2015 - 6 U 174/14

    Keine Trinkwasserrohrsanierung mit Epoxidharz!

    Ohne Erfolg wendet sich die Berufung gegen die Feststellung des Landgerichts, das Verfahren der Rohrinnensanierung mit Epoxidharz entspreche nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik (so auch LG Heilbronn, Urteil vom 10.10.2007 - 1 S 27/07, IBRRS 2007, 5277 ; LG Frankfurt, Urt. v. 13.2.2015 - 31 O 205/12, IBRRS 2015, 3343).

    Es gibt auch sonst keine Prüfkriterien, die eine Einstufung der Verwendung von Epoxidharz für Rohre mit einem Durchmesser < 80 mm als unbedenklich erlauben (vgl. LG Heilbronn, BeckRS 2012, 04816).

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